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Die Universal-Stiftung Helmut Ziegner ist eine seit 67 Jahren in Berlin und Brandenburg wirkende gemeinnützige Einrichtung der freien Wohlfahrtspflege, die es sich zum Ziel gesetzt hat, bei der Bewältigung sozialer Probleme mitzuwirken und sich aller damit verbundenen Aufgaben anzunehmen.

Zur Erfüllung unseres Stiftungszwecks betreiben wir in verschiedenen Justizvollzugsanstalten Werkstätten und Kurse zur beruflichen und schulischen Qualifikation. In der Jugendstrafanstalt Berlin am Friedrich-Olbricht-Damm 40, 13627 Berlin, führt die Universal-Stiftung Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen durch, um die Kompetenzen von inhaftierten Menschen zu fördern. Hierfür suchen wir zum nächstmöglichen Eintritt eine

Lehrkraft (m/w/d) für das Kompetenzfeststellungsverfahren in der Jugendstrafanstalt (JSA) Berlin

Das Kompetenzfeststellungsverfahren ist Teil der vollzuglichen Planung und dient dazu, den jugendlichen, männlichen Inhaftierten bzw. jungen Erwachsenen im geschlossenen Vollzug Vorschläge zur schulischen oder beruflichen Qualifizierung oder zum Arbeitseinsatz während der Inhaftierung zu entwickeln.


Aufgaben
  • Erfassung der aktuellen schulischen, beruflichen und sozialen Kompetenzen, Kenntnisse und Fähigkeiten der Inhaftierten durch verschiedene Testverfahren (Sprachdiagnostik, Schultest, Lerntechniken, Interessentests)
  • Durchführung von handwerklich-motorischen Eignungstests
  • Stärken- und Schwächenanalyse
  • Verfassen von Abschlussberichten

Profil
  • Fähigkeit zu strukturiertem und eigenverantwortlichem Handeln
  • Flexibilität, Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • Bereitschaft mit jugendlichen Inhaftierten zu arbeiten
  • Durchsetzungsfähigkeit
  • Erfahrung im Unterrichten oder Ausbilden
  • Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen
  • Erfahrung mit Inhaftierten ist wünschenswert

Wir bieten
  • Geregelte Arbeitszeiten (Mo. – Fr.)
  • Arbeiten in einem multiprofessionellen Team.
  • Eine Tätigkeit außerhalb der Wirtschaft.
  • Ortsübliche Vergütung
  • Betriebliche Altersvorsorge mit 20% Arbeitgeberzuzahlung.
  • 30 Tage Urlaub und zusätzlich am 24.12. und 31.12. frei.